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Altersverifizierung
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Verpackung- und Versandkosten gelten als sogenannte Nebenleistungen und teilen mit der Hauptleistung, also dem eigentlich bestellten Produkt, die Umsatzsteuer. (Eine Ausnahme gilt bei zusätzlich bestellbaren aufwändigeren Verpackungen wie Geschenkboxen, diese müssten als eigenes Produkt gewertet und bestellt werden) Wird also z.B. eine Spirituosen Produkt bestellt, welche mit 19% MwSt. besteuert ist, werden auch die Versandkosten mit 19% besteuert.Wird ein Kilo Kaffee bestellt, welches mit 7% besteuert ist, werden auch die Versandkosten mit 7% besteuert.
Bei Warenkörben mit verschiedenen Steuersätzen, also z.B. der gemeinsamen Bestellung des Spirituosen Produkt und der Kaffee, wäre der steuerrechtlich richtige Weg, die Versandkosten nach dem Anteil des versteuerten Umsatzes der jeweiligen Mehrwertsteuer zu berechnen.
Beispiel: Spirituosen Produkt kostet 30,00 € inkl. MwSt., Kaffee 20,00 € inkl. Mwst., Versandkosten sind 6,90 € Da die Spirituosen Produkt wertmäßig 2/3 des Warenkorbs umfasst, würde auf 4,60 € 19% Umsatzsteuer anfallen, auf 2,30 € 7%.
Alternativ wird von Onlinehändlern oft der Steuersatz des werthöheren Steuersatzes angewandt, im oberen Beispiel würden dann also die kompletten Versandkosten mit 19% berechnet, da die Spirituosen Produkt teurer ist als das Kaffee.